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BEUB
Bernd Eisfeld
Unternehmensberatung GmbH

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EXTERNES BEAUFTRAGTENWESEN

Oftmals macht es für einen Betrieb aus wirtschaftlichen und rechtlichen Erwägungen Sinn, den Sachverstand externer Betriebsbeauftragten in betriebsinterne Analyse- und Entscheidungsprozesse einzubinden. Dies gewährleistet eine externe Sichtweise der jeweiligen Situation und reduziert damit die so genannte ‚Betriebsblindheit’.

Ein externer Beauftragter wird häufig bei betrieblichen Fragestellungen zum Arbeits- und Umweltschutz hinzugezogen und nimmt eine wichtige Funktion zwischen Geschäftsführung und Mitarbeitern wahr.

Folgende erfahrene und anerkannte Qualifikationen aus unserem Hause stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Betriebsbeauftragter für Abfall
  • Gefahrgutbeauftragter (verschiedene Verkehrsträger)
  • Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz
  • Störfallbeauftragter
  • Energiebeauftragter
  • Gewässerschutzbeauftragter
  • Qualitäts- und Umweltmanagementbeauftragter
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Gefahrenabwehrbeauftragter (PFSO)
  • Brandschutzbeauftragter