EXTERNES BEAUFTRAGTENWESEN
Oftmals macht es für einen Betrieb aus wirtschaftlichen und rechtlichen Erwägungen Sinn, den Sachverstand externer Betriebsbeauftragten in betriebsinterne Analyse- und Entscheidungsprozesse einzubinden. Dies gewährleistet eine externe Sichtweise der jeweiligen Situation und reduziert damit die so genannte ‚Betriebsblindheit’.
Ein externer Beauftragter wird häufig bei betrieblichen Fragestellungen zum Arbeits- und Umweltschutz hinzugezogen und nimmt eine wichtige Funktion zwischen Geschäftsführung und Mitarbeitern wahr.
Folgende erfahrene und anerkannte Qualifikationen aus unserem Hause stehen Ihnen zur Verfügung:
- Betriebsbeauftragter für Abfall
- Gefahrgutbeauftragter (verschiedene Verkehrsträger)
- Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz
- Störfallbeauftragter
- Energiebeauftragter
- Gewässerschutzbeauftragter
- Qualitäts- und Umweltmanagementbeauftragter
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Gefahrenabwehrbeauftragter (PFSO)
- Brandschutzbeauftragter